Besondere Klassen &
Spezialunterricht

Besondere Klassen

Einschulungsklasse (EK)

Die EK befindet sich im Wahlackerschulhaus.

Das Pensum des ersten Schuljahres wird auf zwei Jahre verteilt. Der Besuch dieser zweijährigen Einschulungsklasse gilt als zwei Schuljahre für die Erfüllung der Schulpflicht.


Klasse zur besonderen Förderung (KbF)

In den KbF werden Kinder mit besonderem Förderungsbedarf unterrichtet.

Die Zuweisung in eine KbF erfolgt durch die Schulleitung auf Antrag einer kantonalen Erziehungsberatungsstelle nach Anhören von Eltern und Lehrerschaft.

Die KbF befindet sich im Wahlackerschulhaus. 

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Werden fremdsprachige Kinder in einer deutschsprachigen Klasse eingeteilt, so besteht die Möglichkeit, einen gezielten Unterricht zum raschen Erlernen der deutschen Sprache zu besuchen.

Dieser Unterricht findet während der ordentlichen Unterrichtszeiten der Klasse pro Woche einmal oder zweimal in einer Kleingruppe statt. Die Anmeldung für "Deutsch als Zweitsprache" erfolgt durch die Lehrperson.


Intensivkurs Deutsch (IKD)

Hier lernen fremdsprachige Kinder in zeitlich begrenztem Intensivunterricht Deutsch und den Umgang mit unserer Kultur. 

Die IKD-Klasse wird im UG des Schulhauses Wahlacker geführt.

Begabtenförderung

Diese Förderangebote finden in Einzel- und Gruppenunterricht, als integrative Förderung oder in einem Lernatelier statt. Für diese Angebote ist die Abklärung auf der Erziehungsberatungsstelle erforderlich.

Die Begabtenförderung wird im Geisshubelschulhaus durchgeführt.


Unsere Lehrerin für Begabtenförderung

Maria Tobler

Integrative Förderung (IF)

Wir unterstützen und fördern Lernende mit

Wir unterrichten die Lernenden

Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist sehr wichtig:

Für die Integrative Förderung sind Heilpädagoginnen zuständig.

Unser Grundsatz: So viel Integration wie möglich, so wenig Separation wie nötig

Dieses Prinzip wird individuell von Fall zu Fall überprüft. So können Lernende für eine gewisse Zeit eine persönliche Förderung in Anspruch nehmen. In einem weiteren Schritt wird das neu erworbene Wissen im Alltag des Klassenverbandes gefestigt. In anderen Situationen kann es förderlich sein, von Anfang an mit den Mitschülern zusammen ein Thema zu erarbeiten.

Aufnahme

Im Gespräch zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen, mit der Unterstützung durch die IF-Lehrkraft und eventuell den Schulpsychologischen Dienst (EB: Erziehungsberatung) werden die speziellen Fördermassnahmen der Lernenden festgelegt.

Die Fortschritte werden überprüft und weitere Schritte gemeinsam geplant.

Durch die Unterstützung der IF sollen die Schulklassen als Ganzes im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Kinder tragfähiger werden.


Unsere Heilpädagoginnen

Lona Holzner 

Schulhaus Geisshubel

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 18 48


Sara Holenweg

Schulhaus Steinibach

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 10 01


Bettina Richaud

Schulhaus Zentral

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 01 65


Rita Wäfler 

Schulhaus Wahlacker

Tel. Büro: 031 911 68 43

Logopädie

Die Logopädie befasst sich mit der Sprache.

Die Sprache ist für den Menschen von zentraler Bedeutung, sie ist eine Brücke zum andern Menschen. Als kommunikatives Mittel ist sie der Motor für die Weiterentwicklung des Sprachverständnisses, der Verständigung und allgemein der Sprachproduktion.

Es ist die Sprache, mit der und durch die wir Wissen vermitteln oder aufnehmen können. Eine Sprachstörung kann sich hemmend auf die Entwicklung des Kindes, auf seine Intelligenz und seine Lernfähigkeit auswirken.

Wann soll ein Kind zu einer Logopädischen Abklärung angemeldet werden?

Wie wird ein Kind zur Logopädischen Therapie angemeldet?

In Zusammenarbeit mit den amtlichen Schulärzten werden Kinder der Kindergarten-Stufe von der Logopädin angeschaut. Die Eltern werden im Voraus über deren Anwesenheit informiert.

Wird bei einem Kind die Dringlichkeit zur logopädischen Therapie festgestellt, wird es mit dem Einverständnis der Eltern zur Therapie angemeldet. Da meist eine Warteliste besteht, können sich Eltern auch direkt bei der zuständigen Logopädin zu einer Beratung anmelden.

In der Ersten Klasse werden Kinder, die im Kindergarten sprachlich aufgefallen sind nochmals angehört. So kann festgestellt werden, ob Fortschritte gemacht wurden oder ob ein Kind definitiv logopädische Therapie benötigt.

Logopädie wird in unserer Schule angeboten vom Kindergarten bis zur 9. Klasse.

Kindergärtner/Innen, Lehrpersonen und Aerzte können die Kinder nur mit dem Einverständnis der Eltern anmelden.

Das Angebot umfasst Abklärung, Therapie und Beratung.


Unsere Logopädinnen

Tabea Graser

Schulhaus Geisshubel

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 18 48 


Ursina Egg 

Schulhaus Steinibach

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 10 01


Brigitte Bossart 

Schulhaus Wahlacker

Tel. Therapieraum: 079 870 25 16


Angelina Klinges

Schulhaus Zentral

Tel. Lehrerzimmer: 031 911 01 65

Psychomotorische Therapie

Kinder mit psychomotorischen Störungen fallen durch ein ungeschicktes, „gstabiges“ Bewegungsverhalten auf. Dies zeigt sich beispielsweise im Turnen, im Spiel auf dem Pausenplatz oder bei feineren Arbeiten im Werken, Basteln, Zeichnen oder Schreiben. Die Schwierigkeiten äussern sich in unterschiedlichen Erscheinungsbildern. Begriffe wie Unruhe, Ungeschicklichkeit, Gehemmtheit, kleinkindliches oder aggressives Verhalten oder Ängstlichkeit werden mit diesen Kindern in Zusammenhang gebracht.


Die Psychomotorik-Therapie ist dann sinnvoll und nötig, wenn das Kind unter seinen motorischen Schwierigkeiten leidet, wenn diese seine Entwicklung hemmen oder sein Lernen behindern. Ziel des Spezialunterrichts Psychomotorik ist die ganzheitliche Förderung von Bewegung und Wahrnehmung unter Einbezug der emotionalen und sozialen Entwicklung. Die Arbeit orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen, an den motorischen Schwierigkeiten und an den Stärken der Kinder. Grundlage der Arbeit ist die therapeutische Beziehung.


Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Psychomotorik-Therapeutin ist die enge Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen der Therapiekinder. In beratenden Gesprächen unterstützt sie Eltern, Lehrkräfte und andere Fachpersonen.


Die Anmeldung zur Psychomotorischen Abklärung erfolgt im Einverständnis der Eltern. Das entsprechende Formular füllen in der Regel die Lehrpersonen oder die Schulärztin aus. Die Abklärung ist ein förderdiagnostisches Verfahren. Beobachtet werden im Beisein der Eltern Bewegungsmöglichkeiten und –qualität sowie der Umgang mit den gestellten Anforderungen und mit offenen Spielmöglichkeiten. Aufgrund der Zusammenschau aller Beobachtungen und den Informationen aus dem Umfeld des Kindes wird entschieden, ob eine Psychomotorische Therapie stattfinden soll. Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich in Kleingruppen oder einzeln statt. Im Wahlackerschulhaus ist ein Raum speziell dafür eingerichtet.


Unsere Psychomotorik Therapeutinnen

Sabine Neuenschwander 

Schulhaus Wahlacker

Tel. Therapieraum: 031 911 68 41


Weitere Informationen zur Psychomotorischen Therapie unter:

www.psychomotorik-schweiz.ch (externer Link)